Ratgeber für besseres Hören

Erfahren Sie Tipps und Tricks rund um Ihr bestes Hören: Was kann Ihre Krankenkasse für Sie tun und wie pflegen Sie Ihre Hörgeräte richtig? Alle Antworten finden Sie hier.

Kranken­-Kassen­leistung

Sowohl die gesetz­lichen, als auch die privaten Kranken­kassen leisten eine Zahlung zur Ver­sorgung mit Hör­geräten. Die Höhe der Zu­zahlung hängt von den verschiedenen Kranken­kassen ab.

Gesetzliche Kranken­kassen zahlen in der Regel zwischen 650 und 729 Euro pro Hörsystem.
Bei den Privaten Kranken­kassen hängt die Zuzah­lung von Ihrem Ver­trag ab. Einige private Kassen er­statten einen Fest­betrag, andere über­nehmen einen be­stimmten Prozent­satz und wie­derum andere über­nehmen die Hörge­räte komplett.

Voraus­setzung

Voraus­setzung für die Kosten­über­nahme bei einer erst­maligen Ver­sorgung ist die Ver­ordnung der Hör­systeme durch einen HNO-Arzt. Wurden bei der Kranken­kasse schon einmal Hör­systeme abgerechnet, erstatten die Kranken­kassen auch ohne ärzt­liches Folge­rezept die Kosten.

Über die gesamte Ab­wicklung mit den gesetz­lichen Kranken­kassen müssen Sie sich keine Ge­danken machen – das über­nehmen wir soweit wie mög­lich.

Übrigens: Alle sechs Jahre hat der gesetzlich Ver­sicherte An­spruch auf den Fest­betrag der Kranken­kasse für neue Hör­geräte. Bei Privat­ver­sicherten kann dies, je nach Vertrags­fassung, auch schon früher sein.

Hörtest und Beratung

Bei uns können Sie jeder­zeit kosten­frei und ganz unverbind­lich einen Hör­test durchführen und so Ihre Hörfähig­keit testen – auch ohne Rezept. Und danach können wir Sie ausführ­lich infor­mieren – wir sind für alle Wünsche, An­sprüche und Bedürf­nisse mit den richtigen Geräten ausge­stattet.

Nach wie vielen Jahren zahlt die Kranken­kasse neue Hörgeräte?

Bei den meisten Kranken­kassen haben Sie nach sechs Jahren Anspruch auf neue Hörge­räte. Einige prüfen, ob die alten Hörge­räte ge­gebenen­falls noch nachge­regelt werden können. Falls eine deut­liche Ver­schlechterung der Hörfähig­keit festge­stellt wird, prüfen die Kranken­kassen auch vor­zeitige Neu­ver­sorgungen.

Bekomme ich auch Hör­geräte, die die Kranken­kasse komplett bezahlt?

Ja! Jeder Hör­geräte­akustiker ist ver­pflichtet Ihnen auch eigen­anteils­freie Hör­geräte – das sind bei uns volldigitale Hör­geräte – anzubieten. Die gesetz­liche Zu­zahlung von 10 Euro pro Hör­gerät ist davon aller­dings ausge­nommen. Diese Zu­zahlung ist Pflicht – außer Sie sind davon befreit.

Tipps für die Pflege Ihrer Hör­geräte

Ihr Hörsystem hat ständig Kontakt mit Ihrer Haut und sollte daher regelmäßig gepflegt werden. Auch der sach­gerechte Umgang und die Wartung gewährleisten eine lange Leistungs­qualität und Lebens­dauer Ihrer Hör­systeme. Hier ein paar Tipps und Tricks rund um die einfache Pflege Ihres Hörsystems. Für eine weiterführende Beratung besuchen Sie uns. Wir beraten Sie gerne!

Täglicher Umgang

  • Setzen Sie Ihre Hörsysteme keiner Feuchtig­keit aus. Nehmen Sie sie beim Schwimmen, Duschen, sowie bei Tätigkeiten, die mit starkem Schwitzen verbunden sind, heraus.
  • Entfernen Sie Ihr Hörgerät, bevor Sie beispiels­weise Haarspray oder Gesichts­puder benutzen.
  • Lassen Sie Ihre Hör­geräte nicht fallen, und schlagen Sie diese nicht gegen harte Ober­flächen.

Reinigung/Pflege

  • Die Außenseite reinigen Sie am besten mit einem weichen Tuch oder einer Spezial­bürste – ohne Lösungs- und Reinigungs­mittel! Diese Sub­stanzen schädigen die Elek­tronik und internen Komponenten.
  • Entfernen Sie Ohren­schmalz (Cerumen) und andere Ablagerungen mit einem Watte­stäbchen oder einer Bürste. Verwenden Sie dafür keine scharfen oder spitzen Gegenstände.
  • Ohrpassstücke (Otoplastiken) sollten ebenfalls regel­mäßig gereinigt werden. Spezielle Pflegeprodukte dazu erhalten Sie bei uns.
  • Lassen Sie Ihre Hörsysteme in regelmäßigen Ab­ständen von uns über­prüfen und warten.

Auf­bewahrung

  • Bewahren Sie Ihre Hör­geräte an einem kühlen, trockenen Ort auf – am besten außer­halb des Bade­zimmers, wo die Luft­feuchtig­keit zu hoch ist.
  • Über Nacht empfiehlt es sich, sie in einem Trocken­gerät, Trocken­kissen oder einer Dose mit Trocken­kapseln aufzubewahren. So schützen Sie die Bauteile Ihres Hörsystems.
  • Öffnen Sie die Batterielade, wenn Sie das Hörsystem nicht verwenden.
  • Setzen Sie Ihre Hörgeräte bei der Lagerung keiner starken Hitze aus (z. B. in einem Handschuhfach oder auf dem Armaturen­brett im Fahrzeug).
  • Transportieren Sie Ihr Hörgerät stets in einem Etui.

Batterien

  • Bewahren Sie auch die Batterien trocken auf – außerhalb der Reich­weite von Kindern und Haustieren.
  • Ersetzen Sie leere Batterien sofort und entsorgen Sie diese ordnungs­gemäß – gerne bei uns.